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AWV: Deutschland passt Berichtspflichten an – Neue Schwellenwerte ab Januar 2025

Die deutsche Außenhandels- und Zahlungsverordnung (AWV) wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die Berichtsschwellen werden erhöht und neue Formulare eingeführt.

1. Oktober 2026
AWV: Deutschland passt Berichtspflichten an – Neue Schwellenwerte ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen bei den Meldeerfordernissen der deutschen Außenhandels- und Zahlungsverordnung (AWV) in Kraft. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Meldung von grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrstransaktionen.

Eine zentrale Neuerung ist die Anhebung der Meldeschwellen. So steigt die Grenze für Zahlungsmitteilungen (Z4-Meldungen) von bisher 12.500 Euro auf 50.000 Euro. Die Grenze für die Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Z5-Meldungen) wird von 5 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro angehoben. Auch die Schwellenwerte für die Meldung von Vermögenswerten von Ausländern in Deutschland und von Ausländern im Inland werden angehoben.

Ab Januar 2025 gelten Übertragungen von Krypto-Assets als Zahlungen und unterliegen somit der Meldepflicht. Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere sind hingegen künftig nicht mehr meldepflichtig. Zudem werden die bisherigen Meldeformulare ab Mitte 2025 durch neue digitale Datenerfassungsformulare ersetzt, deren verpflichtende Nutzung ab Mitte 2026 gilt.

Unternehmen, die Direktinvestitionen tätigen, müssen in ihren K4-Meldungen künftig zusätzliche Angaben zum Bilanzsummen, Jahresumsatz und Mitarbeiterzahl machen. Die Meldefristen werden zudem harmonisiert und zukünftig in Geschäftstagen statt Kalendertagen berechnet. Es gelten unterschiedliche Fristen für Transaktionsmeldungen und Meldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten.

Originalquelle: bdo.de