GEIG-Novelle 2026: Neue Regeln für die Planung von Ladeinfrastruktur in Deutschland
Die geplante Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) tritt im Juli 2026 in Kraft. Sie verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur, führt aber auch flexiblere Planungsoptionen basierend auf Ladeleistung ein.

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beschlossen, die noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Diese Novelle verändert die Planung von Ladeinfrastruktur grundlegend, indem sie die Anforderungen verschärft, gleichzeitig aber auch neue Flexibilität einführt.
Wesentliche Neuerung ist, dass künftig nicht mehr nur die Anzahl der Ladepunkte zählt, sondern verstärkt auch die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für öffentlich zugängliche Stellplätze im Nichtwohnbereich. Statt einer festen Anzahl von Ladepunkten können künftig auch weniger, aber dafür leistungsstärkere Ladeeinheiten eingesetzt werden, solange die geforderte Gesamtleistung erreicht wird.
Parallel dazu steigen die regulatorischen Anforderungen. Neubauten müssen umfangreicher vorverkabelt werden, und auch bei größeren Renovierungen gelten künftig strengere Pflichten. Die Ausbauanforderungen für Nichtwohngebäude und bestehende Gebäude werden ab 2027 deutlich angehoben.
Die Novelle unterstreicht die wachsende Bedeutung von intelligentem Lastmanagement. Die reine Anzahl von Ladepunkten reicht nicht mehr aus; die Planung muss nun Leistung, Lastverteilung, Nutzergruppen und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Die Integration von erneuerbaren Energien und Energiespeichern wird ebenfalls zentral.
ENERANDO betont, dass die neue Gesetzeslogik zwar die Planung komplexer macht, aber auch Möglichkeiten für kosteneffizientere und bedarfsgerechtere Lösungen eröffnet. Das Unternehmen sieht in der ganzheitlichen Betrachtung von Ladeinfrastruktur, Lastmanagement und Systemintegration den Schlüssel für zukünftige Erfolge.