📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Gesundheit

Neue Preisregelung: Zusatzabgabe für innovative Arzneimittel in Deutschland

Deutschlands geplantes GKV-Spargesetz sieht eine automatische Preisnachlassregelung für neue Medikamente vor, falls Verhandlungen über Erstattungsbeträge scheitern.

10. Juli 2026
Neue Preisregelung: Zusatzabgabe für innovative Arzneimittel in Deutschland

Die Bundesregierung plant im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) eine neue Regelung für Preis und Menge von Arzneimitteln. Diese sogenannte „Auffanglösung“ soll bei Nichteinigung in den Erstattungsbetragsverhandlungen automatisch zu Preisnachlässen bei neuen Medikamenten führen.

Pharmazeutische Unternehmen und Branchenexperten kritisieren diesen Ansatz scharf. Sie bezeichnen die geplante Regelung als „Systembruch“, der den Zugang zu innovativen Therapien für Patienten gefährde und die Investitionsbedingungen für die Forschung in Deutschland verschlechtere.

Derzeit werden die Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel in Deutschland durch Verhandlungen zwischen den Pharmaunternehmen und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Bereits heute müssen dabei mengenbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, entscheidet eine Schiedsstelle.

Der Gesetzesentwurf des BStabG sieht vor, dass die GKV die bisherigen Rabattregelungen als nicht ausreichend ansieht. Anstelle der individuellen Schiedssprüche soll künftig eine pauschale „Auffanglösung“ greifen, bei der die Rabatte nach einer gesetzlich vorgegebenen Formel berechnet werden.

Dr. Andreas Heigl, Leiter Gesundheitspolitik bei Servier Deutschland, sieht darin einen „Systembruch“. Er argumentiert, dass die neue Regelung die Verhandlungsposition des GKV-Spitzenverbandes erheblich stärke und Anreize für echte Verhandlungen verringern könnte.

Originalquelle: pharma-fakten.de