MoPeG tritt am 1.1.2024 in Kraft: Umfassende Änderungen im Personengesellschaftsrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Diese "Jahrhundertreform" aktualisiert über 100 Jahre altes Recht und beinhaltet unter anderem die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbRs.

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft und reformiert damit grundlegend das deutsche Personengesellschaftsrecht. Die umfassende Überarbeitung betrifft über 130 Gesetze und Verordnungen und wird als "Jahrhundertreform" bezeichnet.
Das MoPeG spiegelt weitgehend die seit Jahrzehnten gewachsene Rechtsprechung und Rechtsgestaltung wider, führt aber auch wesentliche Neuerungen ein. Eine zentrale Neuerung ist die Schaffung des Gesellschaftsregisters für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dieses offene Register soll die Nachweisbarkeit der Existenz, Identität und Vertretungsbefugnis der GbR im Rechtsverkehr verbessern und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Obwohl die Eintragung in das Gesellschaftsregister grundsätzlich freiwillig ist, wird sie für GbRs, die bestimmte Rechte erwerben oder darüber verfügen wollen, faktisch zwingend. So ist die Eintragung Voraussetzung für die Aufnahme in das Grundbuch, das Schiffsregister oder als Gesellschafter in eine GmbH oder AG. Eingetragene GbRs müssen künftig den Zusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" führen.
Das reformierte Recht eröffnet registrierten GbRs zudem die Möglichkeit zur Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz und zur Wahl eines vom Registergerichts-Sitz abweichenden Verwaltungssitzes. Bestehende Personengesellschaften sind aufgefordert, ihre Gesellschaftsverträge zu überprüfen und anzupassen, um den neuen gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Mit anfänglichen Verzögerungen bei der Eintragung in Notariaten und Registerämtern ist zu rechnen.