Sammelklage gegen Gildan Activewear wegen Wertpapierbetrugs eingereicht
Anleger haben die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen Gildan Activewear anzuschließen, die Vorwürfe zu irreführenden Geschäftspraktiken enthält.
Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz (SBS) hat eine Sammelklage gegen den Bekleidungshersteller Gildan Activewear angekündigt. Anlass sind Vorwürfe wegen Verstößen gegen das US-Wertpapiergesetz im Zeitraum vom 19. Februar 2025 bis zum 15. Juni 2026.
Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, dass Gildan den Markt durch falsche Angaben getäuscht habe. Konkret wird dem Unternehmen vorgeworfen, die internen Kontrollmechanismen vernachlässigt und durch sogenanntes „Channel Stuffing“ – das gezielte Überladen von Vertriebskanälen mit Ware – künstlich hohe Umsatzzahlen suggeriert zu haben. Nach Bekanntwerden dieser Praktiken erlitten Investoren nach Angaben der Kanzlei deutliche Kursverluste.
Betroffene Aktionäre haben bis zum 14. Dezember 2026 Zeit, sich bei der Kanzlei zu melden, um ihre Rechte im Rahmen des Verfahrens zu prüfen. Bisher liegt noch keine offizielle Zertifizierung der Sammelklage vor.