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Globale Mindestbesteuerung: BDO analysiert regulatorische Entwicklungen

Internationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro müssen eine globale Mindeststeuer von 15 % erfüllen. In Deutschland trat das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft.

5. Juni 2026
Globale Mindestbesteuerung: BDO analysiert regulatorische Entwicklungen

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Analyse zu den Entwicklungen und Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung nach Pillar 2 veröffentlicht.

Das internationale Steuerreformprojekt „Pillar 2“ zielt darauf ab, Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro einer effektiven Steuerbelastung von 15 % zu unterwerfen, unabhängig von ihrem Sitzland. In Deutschland ist das Mindeststeuergesetz seit dem 1. Januar 2024 in Kraft, was für hier ansässige Unternehmen Anpassungsmaßnahmen erfordert.

BDO hebt hervor, dass Pillar 2 weiterhin ein zentrales Thema auf nationaler und internationaler Ebene bleibt. Bemühungen um sogenannte „Revenge Taxes“ durch die USA konnten laut BDO durch eine gemeinsame Erklärung der G7-Staaten abgewendet werden. Die OECD hat die Regelungen anschließend finalisiert; Deutschland hat mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) Ende 2025 entsprechende Anpassungen umgesetzt.

Das deutsche Gesetz, das am 24. Dezember 2025 in Kraft trat, beinhaltet wesentliche Änderungen für international tätige Unternehmen. So können für die Berechnung der „Transitional Safe Harbour“-Regelungen sowie für die vollständige Globale effektive Mindestbesteuerung (Full GlobE Calculation) zukünftig aufgestellte Berichtspakete als Datengrundlage dienen. Dies stellt eine Vereinfachung für die Unternehmen dar.

Zusätzlich führt das Gesetz neue Vorschriften zur Missbrauchsvermeidung ein. Diese sollen verhindern, dass die Mindeststeuerintention durch staatliche Maßnahmen unterlaufen wird, beispielsweise durch die Aktivierung latenter Steuern. Eine Regelung zur Erfassung eines aktiven latenter Steuerüberhangs für Pillar 2-Zwecke wurde ebenfalls aufgenommen, deren Klarheit jedoch von der Gesetzesbegründung abhängt.

Originalquelle: bdo.de