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Technologie

GoDaddy ficht Anordnung zum Ende der Standard-Datenschutz für Domain-Inhaber in Delhi an

Der Domain-Registrar GoDaddy hat eine Anordnung des Delhi High Court angefochten, die den standardmäßigen Datenschutz für Domain-Inhaber beendet. Das Unternehmen argumentiert, die Entscheidung verstoße gegen Datenschutzgesetze und habe globale Auswirkungen.

4. Juli 2026
GoDaddy ficht Anordnung zum Ende der Standard-Datenschutz für Domain-Inhaber in Delhi an
Bild ist eine KI-generierte Illustration

GoDaddy, ein großer Registrar für Domainnamen, hat Berufung gegen eine Anordnung des Delhi High Court eingelegt, die den standardmäßigen Datenschutz für Domain-Inhaber beenden soll, um betrügerische Websites einzudämmen. Das Unternehmen argumentiert, die Entscheidung entziehe legitimen Website-Betreibern den Schutz der Privatsphäre und zwinge Registrare weltweit zur Überwachung von Domainnamen.

Die beim Obergericht eingereichte Berufung argumentiert, dass die Anordnungen des Dezember-Urteils gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, einschließlich des indischen Digital Personal Data Protection (DPDP) Act und der EU-DSGVO. GoDaddy behauptet, die Abschaffung der Standard-Privatsphäre und die Verpflichtung zur Offenlegung von Registrantendaten innerhalb von 72 Stunden setze normale Nutzer Stalking und Belästigung aus. Das Unternehmen bietet weiterhin "kostenlosen Datenschutz für immer" an und bewirbt ihn.

Die Gerichtsentscheidung, die aus dem Fall Dabur India gegen Ashok Kumar hervorgeht, schreibt vor, dass Registrare eine elektronische "Know Your Customer" (e-KYC) -Überprüfung für alle Domainregistrierungen durchführen müssen. Sie verlangt auch, dass die Maskierung der Identität eine optionale kostenpflichtige Dienstleistung und keine Standardeinstellung ist. GoDaddy bestreitet die 72-Stunden-Offenlegungspflicht und erklärt, dass es nicht eigenständig bestimmen könne, wer ein "berechtigtes Interesse" hat.

Die ursprüngliche Anordnung wurde durch über 1.100 Domains ausgelöst, die Marken wie Tata Sky und Amul nachahmten und angeblich zum Verkauf von gefälschten Franchise-Unternehmen und Arbeitsplätzen dienten. Das Gericht stellte fest, dass mehrere Registrare keine passiven Vermittler waren, sondern betrügerische Websites aktiv gefördert hatten, was zur Auflage strengerer Haftungs- und Offenlegungspflichten führte.

GoDaddy warnt, dass eine globale Anwendung der Anordnung kommerziell destabilisierend wäre und dazu führen könnte, dass Registrare den indischen Markt verlassen, der für das Unternehmen ein bedeutender Wachstumsmarkt ist. Der Obergerichtshof wird die Berufungen am 16. Juli anhören. Der Fall wirft die Frage auf, wer die Befugnis hat, Regeln für das Domain-Namenssystem festzulegen, wobei das Gericht eine regelsetzende Rolle zu übernehmen scheint.

Originalquelle: medianama.com