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Technologie

GoDaddy-Investoren mit Verlusten können Sammelklage wegen Wertpapierbetrug anführen

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine potenzielle Sammelklage gegen GoDaddy Inc. wegen angeblichen Wertpapierbetrugs eingeleitet. Investoren, die Verluste von über 100.000 US-Dollar erlitten haben, werden aufgefordert, bis zum 20. Oktober 2026 als Hauptkläger aufzutreten.

15. Oktober 2026
GoDaddy-Investoren mit Verlusten können Sammelklage wegen Wertpapierbetrug anführen

NEW YORK, 15. Oktober 2026 – Die auf Anlegerrechte spezialisierte Kanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen GoDaddy Inc. (NYSE: GDDY) angekündigt. Die Kanzlei fordert Investoren auf, die zwischen dem 3. September 2025 und dem 24. Februar 2026 GoDaddy-Aktien gekauft und dabei Verluste von mehr als 100.000 US-Dollar erlitten haben, sich zu melden.

Der Klage zufolge hat GoDaddy während des betreffenden Zeitraums angeblich wissentlich falsche und irreführende Aussagen gemacht. Insbesondere wird behauptet, dass das Unternehmen seine Wachstumsstrategie falsch darstellte und behauptete, die durchschnittliche Bestellgröße steige. In Wirklichkeit habe GoDaddy eine Werbeaktion eingeführt, die auf kurzfristige Verträge mit geringerem Wert abzielte. Diese Promotion widersprach angeblich den früheren Angaben und führte zu einem Rückgang der Gesamtzahl der Buchungen und zu einer Verlangsamung des Buchungswachstums im vierten Quartal und im gesamten Jahr 2025.

Die Kanzlei gibt an, dass GoDaddy schließlich zugeben musste, dass die Promotion die durchschnittliche Bestellgröße "reduziert" habe, was den früheren Aussagen widersprach. Anleger, die während des genannten Zeitraums Aktien kauften und dadurch Schäden erlitten, werden ermutigt, sich zu melden.

Die Frist für die Meldung als Hauptkläger ist der 20. Oktober 2026. Rosen Law Firm weist darauf hin, dass die Vertretung auf Erfolgsbasis erfolgt, was bedeutet, dass für die Kläger keine Vorabkosten anfallen.

Originalquelle: prnewswire.com