Google und Meta lehnen proaktive Sperrung von Gerichtsaufzeichnungen ab
Google und Meta haben eine Klage beim Delhi High Court zurückgewiesen, die eine proaktive Sperrung von Aufzeichnungen Gerichtsverhandlungen durch soziale Medien fordert. Die Unternehmen argumentieren, die Forderung sei rechtlich unhaltbar und unmöglich umzusetzen.

New Delhi – Die Technologieriesen Google und Meta haben sich formell gegen eine Petition am Delhi High Court (HC) gewehrt, die soziale Medien dazu verpflichten soll, unerlaubte Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen proaktiv zu erkennen und zu sperren. Beide Unternehmen haben eidesstattliche Versicherungen eingereicht, in denen sie erklären, dass die Forderung rechtlich nicht haltbar und praktisch undurchführbar sei.
Der Fall entstand, nachdem Aufzeichnungen einer Gerichtsverhandlung im April weithin in sozialen Medien verbreitet wurden. Der Kläger fordert eine Verpflichtung der Plattformen, das Hochladen, erneute Hochladen und Verbreiten solcher Aufzeichnungen zu verhindern, und droht mit Strafen bei Nichteinhaltung. Dies wirft grundlegende Fragen bezüglich der Haftung von Intermediären und der Inhaltsmoderation in Indien auf.
Google argumentiert, dass das Unternehmen die Rechtmäßigkeit von Aufzeichnungen nicht beurteilen könne, da diese außerhalb seiner Plattformen erstellt werden. Das Unternehmen erklärt, es könne nur auf spezifische URLs reagieren, die von einem Gericht als rechtswidrig identifiziert und beurteilt wurden. Diesbezüglich verweist es auf das Urteil "Shreya Singhal v. Union of India", das die Offenlegung rechtswidriger Inhalte durch eine Gerichts order erfordert. Meta argumentiert seinerseits, dass eine proaktive Überwachungspflicht gegen Abschnitt 79 des indischen Information Technology Act (IT Act) verstoßen würde, der Plattformen Safe-Harbor-Schutzbestimmungen für Nutzerinhalte bietet.
Rechtsexperten haben darauf hingewiesen, dass die Einführung einer allgemeinen Überwachungspflicht bestehende Rechtsrahmen überschreiten und einer gerichtlichen Gesetzgebung nahekommen könnte. Obwohl Gerichte weitreichende Befugnisse besitzen, könnte eine dauerhafte Pflicht zur Überwachung aller zukünftigen Uploads als unzulässige Ausweitung der Pflichten von Intermediären über Abschnitt 79 hinaus angesehen werden.
Der laufende Fall beleuchtet die Spannung zwischen dem Bedürfnis der Justiz, die Würde und Kontrolle über ihre Verfahren zu wahren, und den technischen und rechtlichen Einschränkungen, denen Online-Plattformen gegenüberstehen. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall für die Haftung von Intermediären in Bezug auf sensible Gerichts inhalte schaffen.