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Technologie

Google fechtet Urteil zu Keyword-Werbung in Indien an

Google hat Berufung gegen ein Urteil des Delhi High Court eingelegt, das das Unternehmen für Markenrechtsverletzungen bei Keyword-Werbung haftbar machte. Das Unternehmen argumentiert, dass das Urteil Indien zu einem "globalen Ausreißer" mache.

10. Juli 2026
Google fechtet Urteil zu Keyword-Werbung in Indien an
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Google hat Berufung gegen ein Urteil des Delhi High Court (HC) eingelegt, das das Unternehmen für Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Keyword-Werbung haftbar gemacht hatte. Der Technologieriese argumentiert, dass das Urteil Indien zu einem "einzelnen Ausreißer" unter den globalen Rechtsordnungen mache, mit "gravierenden Folgen für die digitale Werbebranche, die Wahlmöglichkeiten der Online-Verbraucher und die wettbewerbsorientierten Märkte".

Die am 7. Juli eingereichte, über 4.700 Seiten umfassende Berufung wird am 10. Juli von einer Berufungskammer verhandelt. Googles zentrales Argument ist, dass ein Keyword lediglich als "Backend-Auslöser" zur Anzeige einer Anzeige fungiert und das Unternehmen lediglich "Werbeflächen zur Verfügung stellt". Es wird argumentiert, dass das Urteil Verbraucher schädigt, die oft nach einer Marke suchen, um Alternativen zu bewerten, und damit Markeninhabern effektiv ein "Monopol auf Werbeflächen zum Nachteil der Verbraucher" gewährt.

Google behauptet, dass das Urteil des Delhi HC von etablierten Rechtspräzedenzfällen in Indien und weltweit abweicht. Das Unternehmen plant, sich auf frühere Entscheidungen des Delhi HC, des Obersten Gerichtshofs und der indischen Wettbewerbskommission zu stützen, die Keyword-Werbung anerkannt haben. Google bestreitet auch die Unterscheidung des Gerichts zwischen "erfundenen Marken" wie "Hindware" und generischen Begriffen und erklärt, dass das Trade Marks Act eine solche Unterscheidung nicht trifft.

Das ursprüngliche Urteil im Mai stellte fest, dass die Verwendung einer Marke als Keyword deren "Nutzung" in der Werbung darstellt, auch wenn sie nicht physisch im Anzeigentext vorhanden ist. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass Google kein passiver Vermittler war, sondern ein aktiver Teilnehmer, der die Rechtsverletzungen durch seine Werkzeuge und Auktionssysteme erleichterte und damit den Schutz gemäß Abschnitt 79 des indischen IT-Gesetzes verlor. Der entscheidende Punkt bei Googles Berufung liegt weniger in den rund 30 Lakh Rupien Schadensersatz als vielmehr in der Schaffung eines wichtigen Rechtspräzedenzfalls.

Originalquelle: medianama.com