Grünes Rezept kann Erstattung für rezeptfreie Medikamente ermöglichen
Berlin: Rund 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten Kosten für rezeptfreie Arzneimittel, wenn diese mit einem grünen Rezept ärztlich verordnet wurden.

Berlin – Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine häufige Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die durch ein sogenanntes Grünes Rezept nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2017 wurden auf Basis des Grünen Rezepts rund 47 Millionen rezeptfreie Medikamente abgegeben.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt gesetzlich Versicherten, ihre Grünen Rezepte und zugehörigen Kassenbons sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumente sind notwendig, um später die Kostenerstattung für rezeptfreie Medikamente bei der Krankenkasse beantragen zu können. Da es sich um Satzungsleistungen handelt, unterscheiden sich die Erstattungsregeln von Kasse zu Kasse.
"Das Grüne Rezept ist für Verbraucher sehr nützlich", erklärt Apotheker Stefan Fink, Beauftragter für Selbstmedikation des DAV. "Es dient als ärztliche Empfehlung und Gedächtnisstütze für den Patienten und kann eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse auslösen."
In der Regel werden vorrangig pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für Schwangere können auch Medikamente mit Eisen, Magnesium und Folsäure dazukommen. Fink rät jedoch dazu, sich vorab genau bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Erstattungsmodalitäten zu informieren. Oft gibt es jährliche Kostengrenzen oder die Versicherten müssen sich mit einem Eigenanteil beteiligen.