Hertz-Investoren können Wertpapierbetrugsklage anführen
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen Hertz Global Holdings, Inc. im Namen von Anlegern eingereicht, die zwischen dem 7. Mai und dem 23. Juni 2026 Stammaktien kauften. Die Klage behauptet, das Unternehmen habe wesentliche falsche und irreführende Angaben zu seiner Liquidität und Geschäftsentwicklung gemacht.

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen Hertz Global Holdings, Inc. (NASDAQ: HTZ) im Namen von Käufern der Stammaktien des Unternehmens im Zeitraum vom 7. Mai bis 23. Juni 2026 eingereicht. Die Klage wirft den Beklagten vor, wesentliche falsche und irreführende Aussagen sowie Unterlassungen bezüglich des Geschäftsbetriebs, der Operationen und der Liquidität des Unternehmens gemacht zu haben.
Laut der Klageschrift verschlechterte sich die Liquidität von Hertz schneller als angegeben, und die verfügbaren Mittel des Unternehmens reichten nicht aus, um seine Verpflichtungen für die nächsten zwölf Monate ohne eine potenziell verwässernde Finanzierungsrunde zu erfüllen. Die Klage behauptet ferner, dass Probleme auf dem Markt für Gebrauchtwagen, die von der Hertz-Geschäftsführung als "isoliert" und "vorübergehend" beschrieben wurden, tatsächlich anhaltend waren und die Nettoabschreibungen pro Einheit (DPU) sowie das bereinigte operative EBITDA des Unternehmens erheblich beeinträchtigten.
Rosen Law Firm sucht nach Investoren, die im genannten Zeitraum Hertz-Stammaktien gekauft und Verluste erlitten haben. Die Kanzlei gibt an, dass die Teilnahme an der Klage ohne eigene Kosten über eine Erfolgshonorarvereinbarung möglich ist. Interessierte Anleger werden gebeten, sich für weitere Informationen an die Kanzlei zu wenden. Um als Hauptkläger fungieren zu können, muss bis spätestens 22. September 2026 ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht werden.
Es wurde noch keine Klasse für diese Klage zertifiziert. Anleger haben die Möglichkeit, ihre eigenen Fälle zu verfolgen oder als abwesende Klassenmitglieder zu verbleiben. Rosen Law Firm ist auf Wertpapier-Sammelklagen und Aktionärs-Sonderuntersuchungsklagen spezialisiert.