Satzung der HKFoods Plc bestätigt
Die Hauptversammlung der HKFoods Plc hat Änderungen der Satzung genehmigt, die den Tätigkeitsbereich, die Aktienstruktur und den Governance-Rahmen des Unternehmens festlegen.
Die Hauptversammlung der HKFoods Plc hat Änderungen ihrer Satzung genehmigt, die die Geschäftstätigkeiten, das Aktienkapital und die Wahl ihrer Führungsorgane präzisieren.
Artikel 2 der Satzung definiert den Tätigkeitsbereich von HKFoods in der Fleisch- und Lebensmittelindustrie, einschließlich der Verarbeitung von Nebenprodukten der Fleischindustrie, der Beteiligung an der Futtermittelindustrie sowie des damit verbundenen Handels und der Beratung. Das Unternehmen kann entweder direkt oder über seine Tochtergesellschaften tätig sein.
Die Satzung legt fest, dass das Aktienkapital des Unternehmens aus Serie-K- und Serie-A-Aktien besteht, mit einer Mindest- und Höchstanzahl für jede Serie. Genauer gesagt gibt es zwischen 3.600.000 und 8.000.000 Serie-K-Aktien und zwischen 400.000 und 100.000.000 Serie-A-Aktien. Jede Serie-K-Aktie hat 20 Stimmen, während jede Serie-A-Aktie eine Stimme auf Hauptversammlungen hat.
Darüber hinaus legt die Satzung die Zusammensetzung des Aufsichtsrats fest, der aus fünf bis acht Mitgliedern bestehen wird, und umreißt den Wahlprozess. Das Geschäftsjahr endet am 31. Dezember. Einschränkungen bei der Übertragung von Serie-K-Aktien und Abverpflichtungen bei bestimmten Eigentumsanteilen sind ebenfalls festgelegt.
Der Firmensitz des Unternehmens ist Turku. Hauptversammlungen können in Turku, Vantaa oder Helsinki abgehalten werden. Detaillierte Vorschriften für die Bekanntmachung von Hauptversammlungen und die Durchführung von Fernversammlungen sind ebenfalls in der Satzung enthalten.