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HubG-Investoren haben Gelegenheit, Wertpapierbetrugsklage anzuführen

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm informiert Käufer von Hub Group, Inc.-Wertpapieren über die Möglichkeit, als Hauptkläger in einer Wertpapierbetrugsklage aufzutreten. Die Frist endet am 28. August 2026.

14. August 2026
HubG-Investoren haben Gelegenheit, Wertpapierbetrugsklage anzuführen

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm, eine global tätige Kanzlei für Anlegerrechte, weist Käufer von Wertpapieren der Hub Group, Inc. (NASDAQ: HUBG) im Zeitraum vom 28. April 2023 bis einschließlich 11. Mai 2026 auf die wichtige Frist für die Benennung eines Hauptklägers am 28. August 2026 hin.

Die Sammelklage wirft der Hub Group und einigen ihrer Führungskräfte vor, gegen Wertpapiergesetze verstoßen zu haben. Die Klageschrift behauptet, das Unternehmen habe falsche und irreführende Aussagen gemacht und wesentliche nachteilige Informationen nicht offengelegt.

Nach Angaben der Klageschrift haben diese angeblichen Unterlassungen und Falschdarstellungen den Aktienkurs des Unternehmens negativ beeinflusst und zu Verlusten für die Anleger geführt. Die Rosen Law Firm fordert Anleger, die während des Klagezeitraums Wertpapiere der Hub Group erworben haben, auf, sich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.

Hauptkläger müssen bis spätestens 28. August 2026 einen Antrag bei Gericht einreichen. Die Anwaltskanzlei teilte mit, dass sie ihren Mandanten für die Untersuchung keine Gebühren berechne und die Gebühren von einer erfolgreichen Geltendmachung abhängig seien.

Originalquelle: prnewswire.com