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IDW veröffentlicht "Fragen und Antworten: Going Concern und Insolvenz"

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein neues Papier zu „Fragen und Antworten: Going Concern und Insolvenz“ veröffentlicht. Es klärt praxisrelevante Aspekte zur Fortführungsannahme und Insolvenzreife für die Rechnungslegung und Prüfung.

15. Juni 2026
IDW veröffentlicht "Fragen und Antworten: Going Concern und Insolvenz"

Berlin, 11. September 2025 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein zentrales Papier mit dem Titel „Fragen und Antworten: Going Concern und Insolvenz“ veröffentlicht. Die Publikation soll Prüfer und Unternehmen in Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und bei Hinweispflichten im Zusammenhang mit einer möglichen Insolvenz unterstützen.

Das Papier erläutert die Grundsätze bei der Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Grundsätzlich ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Vertreter der Gesellschaft gezwungen sind oder entschieden haben, das Unternehmen zu liquidieren oder die Tätigkeit einzustellen. In solchen Fällen sind die Vermögensgegenstände zu Liquidationswerten anzusetzen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit einzuschätzen. Bei positiven Rahmenbedingungen wie nachhaltiger Gewinnerzielung, leichter Verfügbarkeit finanzieller Mittel und keiner drohenden bilanziellen Überschuldung, kann die Annahme der Fortführung oft auf einen Prognosezeitraum von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag gestützt werden. Bei bedeutsamen Zweifeln an der Fortführung muss dieser Zeitraum jedoch kritisch geprüft und gegebenenfalls verlängert werden.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, bietet BDO AG als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Unterstützung bei der Beurteilung der Going-Concern-Thematik und der Erfüllung der damit verbundenen Berichtspflichten. Das IDW-Papier liefert hierfür eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis.

Originalquelle: bdo.de