Indien verlängert Steuererleichterungen für Auftragsfertiger bis 2041
Die indische Regierung hat vorgeschlagen, Steuerbefreiungen für ausländische Unternehmen, die ihre Lohnfertiger im Land mit Maschinen beliefern, bis 2041 zu verlängern.

Die indische Zentralregierung hat vorgeschlagen, die Steuerbefreiungen für ausländische Unternehmen, die ihren Lohnfertigern im Land Maschinen zur Verfügung stellen, bis zum Jahr 2041 zu verlängern. Dieser Schritt dürfte eine erhebliche Erleichterung für große ausländische Elektronikhersteller bedeuten.
Die vorgeschlagenen Änderungen, die Teil des Gesetzesentwurfs zur Besteuerung und anderen Gesetzen (Änderung) von 2026 sind, würden für Hersteller von Mobiltelefonen, Laptops, Personal Computern, Tablets, Servern und Wearables gelten. Die Anpassungen zielen auch darauf ab, Einkünfte ausländischer Unternehmen von der Besteuerung auszunehmen, die sich aus der Lagerung und Lieferung notwendiger Komponenten an Lohnfertiger ergeben.
Diese Steueranreize sind speziell für Fabriken und Lager in sogenannten "Zollfreihäfen" (customs-bonded areas, CBA) vorgesehen. Waren in Zollfreihäfen können ohne sofortige Zahlung von Zöllen gelagert und verarbeitet werden, was diese Zonen hauptsächlich für den Export attraktiv macht. Geräte, die von solchen Anlagen aus im Inland verkauft werden, unterliegen weiterhin Importzöllen.
Der Vorschlag baut auf Steuerbefreiungen auf, die erstmals im Februar dieses Jahres eingeführt wurden und ursprünglich 2031 auslaufen sollten. Berichten zufolge hatte Apple sich bei der Regierung für eine Lockerung der Einkommensteuergesetze eingesetzt, um eine Besteuerung des Eigentums an hochwertigen Maschinen, die an seine Zulieferer geliefert werden, zu vermeiden.