Indien setzt neuen Rahmen für E-Commerce-Exporte in Kraft
Die indische Regierung hat einen neuen Rahmen eingeführt, der es E-Commerce-Plattformen ermöglicht, Produkte zu exportieren. Die neuen Regeln konzentrieren sich auf lagerbasierte E-Commerce-Exporte und erfordern eine Registrierung.

Die indische Regierung hat ein neues Rahmenwerk zur Förderung des E-Commerce-Exports aus dem Land in Kraft gesetzt. Die neue Richtlinie, die am 5. August in Kraft trat, erlaubt E-Commerce-Plattformen, Produkte direkt aus Indien über ein lagerbasiertes Modell in internationale Märkte zu exportieren. Zuvor hatte die Regierung B2B-E-Commerce-Exporte von Regeln für ausländische Direktinvestitionen (FDI) ausgenommen.
Die neuen Vorschriften, die Teil der Außenhandelspolitik 2023 sind, schreiben eine Registrierung für E-Commerce-Plattformen vor. Der Rahmen legt die operativen Aspekte des B2B-E-Commerce-Exports fest, einschließlich Registrierung, Lagerverwaltung, Verkäufersichtbarkeit und Rücklogistik. Spekulativer Lageraufbau für Exportzwecke ist verboten; Plattformen dürfen Waren nur gegen bestätigte Exportaufträge beschaffen. Exportlager müssen zur Rückverfolgbarkeit getrennt und in einem digitalen Repository verwaltet werden und dürfen nicht im Inland verkauft werden.
Das Rahmenwerk führt auch das Konzept eines "Exporteurs im Register" ein, einer Einheit, die für die Verwaltung des Exportlagers, die Sicherstellung der Konformität und die Abwicklung des Exportprozesses verantwortlich ist. Diese Einheit muss sich beim Generaldirektorat für Außenhandel (DGFT) registrieren. Die Verantwortung liegt auch darin, sicherzustellen, dass die Waren im Lager mit den Verkäufererklärungen übereinstimmen und die gesetzlichen Anforderungen des Ziellandes erfüllen, einschließlich Kennzeichnung und Sicherheitshinweisen.
Darüber hinaus bieten die neuen Regeln den Verkäufern Einblick in die konsolidierten Lagerdaten der Plattformen, einschließlich Verkaufspreis, Bestellstatus und Sendungsverfolgung. Plattformen müssen auch Hersteller und Markeninhaber offenlegen. Das Rahmenwerk enthält einen Mechanismus zur Streitbeilegung und schreibt pünktliche Zahlungen an indische Verkäufer vor. E-Commerce-Plattformen, die im Rahmen des neuen Regimes tätig sind, müssen eine jährliche Konformitätsbescheinigung einholen und beim DGFT einreichen.
Diese neuen Bestimmungen ermöglichen es großen Akteuren wie Amazon und dem zu Walmart gehörenden Flipkart, Produkte direkt von indischen Verkäufern zu kaufen und an internationale Kunden zu verkaufen. Ziel ist es, den E-Commerce-Export Indiens bis 2030 auf 200 bis 300 Milliarden US-Dollar zu steigern.