Indien ordnet Windturbinenhersteller an, über Datenlokalisierung für Cybersicherheit zu berichten
Indiens Ministerium für neue und erneuerbare Energien hat Windturbinenhersteller verpflichtet, Berichte über Datenlokalisierung und Cybersicherheit einzureichen. Die Anforderungen umfassen Serverstandorte, Datenspeicherung und operative Kontrolle in Indien.

Das indische Ministerium für neue und erneuerbare Energien (MNRE) hat alle Windturbinenhersteller, die auf der genehmigten Liste von Modellen und Herstellern (ALMM) geführt werden, angewiesen, bis Ende des Monats einen Statusbericht über ihre Einhaltung von Cybersicherheitsvorschriften einzureichen. Dies berichtet The Hindu BusinessLine.
Die verbindlichen Anforderungen sehen vor, dass Rechenzentren und Server in Indien angesiedelt sein müssen. Alle Daten, die sich auf Windturbinen beziehen, müssen im Land gespeichert und verwaltet werden, und Echtzeit-Betriebsdaten dürfen nicht außerhalb Indiens übertragen werden. Die operative Steuerung der Windturbinen muss ausschließlich von einer Einrichtung in Indien aus erfolgen. Darüber hinaus müssen Forschungs- und Entwicklungszentren innerhalb eines Jahres nach dem 31. Juli 2025 in Indien eingerichtet werden.
Diese Anordnung zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen zu verbessern. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Cybersicherheit und der Gefahr von Angriffen auf Systeme wie Stromnetze, die als potenzielle Ziele in modernen Konflikten gelten, sind solche Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Die Vorgaben des Ministeriums folgen auf Warnungen der indischen Denkfabrik NITI Aayog aus dem Jahr 2024, die erhebliche Cybersicherheitsrisiken bei Windturbinen im Zusammenhang mit dem Stromnetz identifiziert hatte. Der Bericht betonte insbesondere potenzielle Bedrohungen durch fremde Software für Kraftwerksregler (PPC), falls Protokolle nicht eingehalten werden. Die Forderung nach Datenlokalisierung dürfte zudem die Nachfrage nach lokalen Rechenzentrumskapazitäten erhöhen.