Gericht in Indien stärkt Nutzerrechte bei Inhaltsblockierungen durch Behörden
Ein Urteil des Punjab und Haryana High Court verpflichtet Behörden dazu, Nutzer bei der Blockierung von Inhalten auf sozialen Plattformen zeitgleich zu informieren.
Der Punjab und Haryana High Court hat entschieden, dass Behörden bei der Anordnung von Inhaltsblockierungen auf sozialen Medien den betroffenen Nutzern zwingend eine Kopie des entsprechenden Antrags zukommen lassen müssen. Das Urteil erfolgte nach der unangekündigten Sperrung einer Facebook-Seite des Senders Haryana 24 News Network, bei der die Betreiber keine Einsicht in die behördlichen Gründe erhielten.
Das Gericht stufte das Vorgehen der lokalen Polizei als unrechtmäßig ein, da der ausstellende Beamte nicht über die erforderlichen Befugnisse nach den IT-Richtlinien verfügte. Richter Tribhuvan Dahiya betonte, dass die verfahrensrechtlichen Grundsätze eine Transparenz erfordern, die es Nutzern ermöglicht, gegen ungerechtfertigte Blockierungen vorzugehen. Bisher konnten Betroffene kaum rechtliche Schritte einleiten, da sie über den Inhalt und die Herkunft der Anordnungen im Unklaren gelassen wurden.
Die Entscheidung betrifft insbesondere das Verfahren über das Sahyog-Portal, über das indische Behörden regelmäßig Löschaufforderungen an Plattformbetreiber senden. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass eine bloße URL-Mitteilung an die Plattformen nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen.