Indisches Gericht zweifelt Aadhaar-basierte Registrierung von Digi Yatra an
Indiens Kerala High Court hat erklärt, dass Digi Yatra, das digitale Reisefreigabesystem, bei der Registrierung nicht primär Aadhaar-Daten verlangen sollte, wenn ein Passagier seine Identität mit einem anderen gültigen, staatlich ausgestellten Ausweis nachweisen kann.

Das Kerala High Court in Indien hat Bedenken hinsichtlich der Anforderung von Aadhaar-Daten durch das Digi Yatra-System bei der Registrierung geäußert. Das Gericht hat angedeutet, dass das System keine Aadhaar-Daten verlangen sollte, wenn Passagiere ihre Identität mit alternativen staatlich ausgestellten Ausweisen nachweisen können.
Die Anfrage des Gerichts berührt Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Notwendigkeit der Sammlung sensibler Informationen. Eine Petition gegen das System argumentiert, dass es Passagiere zwingt, umfangreiche persönliche Daten, einschließlich biometrischer Daten und Reiseverlauf, einzureichen.
Diese Haltung steht im Einklang mit früheren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die die obligatorische Nutzung von Aadhaar, insbesondere durch private Unternehmen, eingeschränkt haben. Es wurde betont, dass Aadhaar kein zwingender Identifikationsnachweis sein kann, wenn andere Nachweise verfügbar sind.
Digi Yatra, das Gesichtserkennungstechnologie zur Optimierung der Passagierabfertigung an Flughäfen nutzt, wurde als freiwillig beschrieben. Das Gericht deutete jedoch an, dass die Verpflichtung zur Angabe von Aadhaar-Daten, selbst auf einer freiwilligen Plattform, problematisch sein könnte.
Das Gericht hat die Anwälte von Digi Yatra aufgefordert, Klarheit darüber zu schaffen, ob andere Identifikationsformen für die Registrierung ausreichen würden. Eine weitere Anhörung ist in zwei Wochen angesetzt.