Indisches Finanzministerium schlägt neues Gesetz zum Ersatz des Bankers’ Books Evidence Act vor
Das indische Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung und zum Ersatz des Bankers’ Books Evidence Act von 1891 eingebracht. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf erweitert die Definition von Bankunterlagen um Cloud-basierte Daten und lässt elektronische Aufzeichnungen als gültige Beweismittel zu.

Das indische Finanzministerium hat den Bankers’ Books Evidence Bill, 2026, vorgeschlagen, um den Bankers’ Books Evidence Act von 1891 aufzuheben und zu ersetzen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren, indem es digitale und Cloud-basierte Datenspeicherung in die Definition von Bankunterlagen aufnimmt und das Gesetz an zeitgenössische Bankpraktiken anpasst.
Die wichtigste Änderung im vorgeschlagenen Gesetz ist die erweiterte Definition von „Bankunterlagen“. Das bestehende Gesetz definiert Unterlagen als Informationen, die in schriftlicher Form vorliegen oder über Mikrofilm, Magnetband oder andere elektronische Abrufmechanismen gespeichert sind. Die Definition des neuen Gesetzes umfasst Unterlagen, die in beliebiger Form gespeichert sind, sei es physisch, elektronisch, digital oder Cloud-basiert, einschließlich Standorten vor Ort, außerhalb des Standorts, virtuellen Standorten oder Notfallwiederherstellungsstandorten.
Die Gesetzgebung behält eine Bestimmung bei, die es Polizeibeamten des Ranges eines Superintendent of Police erlaubt, Banken im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zur Herausgabe von Unterlagen zu zwingen, ohne notwendigerweise zuerst eine gerichtliche Anordnung einzuholen. Eine Anordnung eines solchen hochrangigen Polizeibeamten hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine gerichtliche Anordnung und erleichtert Ermittlungen, insbesondere in Cyberkriminalitätsfällen.
Darüber hinaus klärt das Gesetz die Zulässigkeit von elektronischen und digitalen Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen gehören sichere Speicherung, Datenintegrität und Verarbeitung durch autorisiertes Personal mit angemessenen Schutzmaßnahmen während der Datenübertragung. Die Einhaltung zukünftiger Benachrichtigungen der Zentralregierung bezüglich dieser Bedingungen ist ebenfalls vorgeschrieben, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit digitaler Bankunterlagen zu gewährleisten.