Indische Richterin hinterfragt verpflichtende Offenlegung von KI-Nutzung für Anwälte
Die Richterin des Delhi High Court, Prathiba M Singh, hat einen Vorschlag hinterfragt, der eine Offenlegung der KI-Nutzung durch Anwälte in Gerichtsakten vorschreiben würde, da dies den Aufwand erhöhen könnte, ohne die Rechenschaftspflicht zu verbessern.

Richterin Prathiba M Singh vom Delhi High Court hat Bedenken gegen einen Vorschlag des Obersten Gerichtshofs von Indien geäußert, der Anwälte zur Offenlegung der Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in Gerichtsakten verpflichten würde. Laut einem Bericht von Bar & Bench glaubt Richterin Singh, dass die Anforderung zu mehr Verwaltungsaufwand führen könnte, ohne die Rechenschaftspflicht zwangsläufig zu verbessern.
Auf einer internationalen Konferenz wies Singh darauf hin, dass Anwälte bereits mehrere technologiebezogene Compliance-Aufgaben erfüllen. Sie schlug vor, dass obligatorische Vorschriften zur Offenlegung der KI-Nutzung zu routinemäßiger Bürokratie werden könnten, anstatt einen sinnvollen Schutz gegen potenzielle Ungenauigkeiten zu bieten. „Ich denke, Offenlegungsvorschriften werden das Leben von Anwälten nur noch schwieriger machen“, sagte sie.
Während sie anerkannte, dass KI von Juristen für Recherche, Zusammenfassungen und Entwürfe unvermeidlich eingesetzt wird, betonte Richterin Singh die entscheidende Notwendigkeit menschlicher Überprüfung. Sie zitierte Fälle, in denen KI-generiertes Material, einschließlich nicht existierender Rechtsurteile, problematisch war und zu fehlerhaften Gerichtsanordnungen führte. „KI wird eingesetzt werden. Man möchte nicht, dass Anwälte lügen und sagen, dass sie keine KI benutzen. Sie sollten KI benutzen, aber mit dem Standard der menschlichen Überprüfung“, sagte sie.
Richterin Singh sprach sich auch dafür aus, dass die Justiz eine eigene KI-Plattform entwickeln sollte, anstatt sich auf öffentliche Werkzeuge zu verlassen, insbesondere für die Verarbeitung sensibler Gerichtsdaten. Sie schlug vor, dass zugänglichere Lösungen wie erschwingliche Live-Transkriptionssysteme sofortige Verbesserungen bieten könnten, insbesondere zur Optimierung von Strafprozessen.
Diese Äußerungen erfolgen, während der Oberste Gerichtshof über Entwurfsregelungen für die KI-Nutzung in Gerichten berät. Die vorgeschlagenen Regeln erlauben KI für verschiedene Aufgaben, schreiben jedoch menschliche Aufsicht und Überprüfung vor. Anwaltskammern und Technologieunternehmen haben Bedenken geäußert und um Klarstellungen bezüglich der Offenlegungspflichten und des Umfangs technischer Prüfungen gebeten.