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Indien: Arbeitsministerium gründet nationalen Sozialversicherungsrat für Gig-Arbeiter

Das indische Arbeitsministerium hat einen nationalen Rat eingesetzt, um soziale Sicherungssysteme für Gig- und Plattformbeschäftigte zu koordinieren.

30. Oktober 2026
Indien: Arbeitsministerium gründet nationalen Sozialversicherungsrat für Gig-Arbeiter

Das indische Ministerium für Arbeit und Beschäftigung hat den Nationalen Sozialversicherungsrat für unorganisierte Arbeiter sowie Gig- und Plattformbeschäftigte ins Leben gerufen. Die Grundlage hierfür bildet das Sozialversicherungsgesetz von 2020, welches darauf abzielt, Arbeitnehmern außerhalb des traditionellen Arbeitsmarktes Leistungen wie Renten- und Krankenversicherungsschutz zu gewähren.

Der Rat steht unter dem Vorsitz des Arbeitsministers und setzt sich aus Vertretern der Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammen. Zu den Kernaufgaben gehört die Beratung der Regierung bei der Gestaltung von Wohlfahrtsprogrammen sowie die Überwachung der Mittelverwendung und die Prüfung staatlicher Aufzeichnungen. Mindestens dreimal jährlich soll das Gremium zusammenkommen.

Für Unternehmen der Plattformökonomie bringt das Gesetz neue finanzielle Verpflichtungen mit sich. Betreiber von Lieferdiensten, Fahrdiensten und E-Commerce-Plattformen sind nun dazu verpflichtet, einen Anteil ihres Jahresumsatzes in den Sozialversicherungsfonds einzuzahlen. Dies stellt einen deutlichen Anstieg der administrativen Anforderungen für Unternehmen in diesen Sektoren dar.

Die Maßnahme unterstreicht die Bemühungen Indiens, den rechtlichen Status von Gig-Arbeitern zu formalisieren. Die landesweite Initiative ergänzt regionale Ansätze, wie etwa das in Karnataka bereits bestehende Sozialfürsorgegremium für Gig-Arbeiter.

Originalquelle: inc42.com