Indische Medienhäuser klagen gegen neues Datenschutzgesetz
Die Digital News Publishers Association hat vor dem Obersten Gerichtshof Indiens Klage eingereicht, um das Datenschutzgesetz DPDP Act auf seine Auswirkungen für die Pressefreiheit prüfen zu lassen.

Die Digital News Publishers Association (DNPA), ein Verband führender indischer Medienhäuser, hat den Digital Personal Data Protection Act (DPDP Act) von 2023 vor dem Obersten Gerichtshof Indiens angefochten. Der Verband warnt davor, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Einwilligung der Betroffenen eine Form der Vorabzensur darstellen, die den Journalismus massiv einschränken könnte.
In der Anhörung betonte die Anwältin Madhavi Divan, dass das Gesetz im Gegensatz zu Regelungen in der EU oder in Singapur keine spezifischen Ausnahmen für die journalistische Arbeit vorsieht. Dies könne dazu führen, dass Journalisten bei der Berichterstattung über sensible Themen die Zustimmung ihrer Quellen einholen müssten, was die Aufdeckung von Missständen und Whistleblowing nahezu unmöglich mache.
Der Oberste Richter Surya Kant forderte die Medienvertreter dazu auf, konkrete Vorschläge zur Vermeidung eines Missbrauchs des Gesetzes vorzulegen. Eine Entscheidung über die Aussetzung des Gesetzes wurde vertagt; das Gericht setzte den nächsten Verhandlungstermin für November 2026 an.
Die DNPA kritisierte zudem, dass die indische Regierung umfangreiche Ausnahmeregelungen für sich selbst in Anspruch nehme, während für private Medienhäuser restriktive Bedingungen gelten, die den journalistischen Betrieb gefährden könnten.