Indiens Wertpapieraufsicht verlängert Frist für Angel-Fonds-Investorenregeln
Indiens Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEBI) hat Angel-Fonds fast sieben weitere Monate Zeit gegeben, um die neuen Vorschriften für akkreditierte Investoren einzuhalten.

Indiens Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEBI) hat die Frist für Angel-Fonds zur Einhaltung der neuen Vorschriften für akkreditierte Investoren bis zum 31. März 2027 verlängert. Diese Verlängerung gilt für Fonds, die bis zum 10. September 2025 registriert wurden und die Bestimmungen zuvor bis zum 8. September 2026 erfüllen mussten.
Während dieser verlängerten Frist dürfen diese Fonds bis zu 200 nicht-akkreditierten Investoren Anlagemöglichkeiten anbieten. Ein akkreditierter Investor wird von SEBI als Einzelperson oder juristische Person definiert, die bestimmte finanzielle Eignungskriterien erfüllt.
Für Einzelpersonen umfasst dies ein Jahreseinkommen von über 2 Crore Rupien und ein Nettovermögen von über 7,5 Crore Rupien, wovon mindestens 3,75 Crore Rupien in Finanzanlagen gehalten werden müssen. Trusts und Körperschaften benötigen ein Nettovermögen von mindestens 50 Crore Rupien.
Nach der neuen Frist dürfen Angel-Fonds keine weiteren Beiträge von nicht-akkreditierten Investoren mehr annehmen. Bereits bestehende Investitionen von nicht-akkreditierten Investoren sind davon nicht betroffen und sie können ihre Anteile gemäß den Fondsrichtlinien weiterhin halten.