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Technologie

Indisches Ministerium fordert Streamingdienste zur Anzeige von Drogenwarnungen auf

Indiens Ministerium für Information und Rundfunk (MIB) hat OTT-Plattformen angewiesen, während Szenen mit Drogenkonsum Warnhinweise anzuzeigen, die über die schädlichen Auswirkungen von Betäubungsmitteln aufklären.

25. August 2026
Indisches Ministerium fordert Streamingdienste zur Anzeige von Drogenwarnungen auf
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Indiens Ministerium für Information und Rundfunk (MIB) hat Over-the-Top-Plattformen (OTT) dazu angehalten, während Szenen, die den Konsum oder die Verwendung von Betäubungsmitteln darstellen, eine Warnung über die schädlichen Auswirkungen von Drogenmissbrauch anzuzeigen. Dieses dem Vernehmen nach am 24. August 2026 datierte Rundschreiben fordert die Plattformen auf, die Botschaft anzuzeigen: „Illegale Betäubungsmittel zerstören die Gesundheit und garantieren Gefängnis. Sagen Sie Nein zu Drogen.“

Diese Aufforderung an die OTT-Plattformen folgt auf eine ähnliche Anweisung, die am 20. August an private Satellitenfernsehsender gerichtet wurde. Dies deutet auf eine koordinierte Anstrengung des Ministeriums hin, die Darstellung von Drogenkonsum in Rundfunk- und Streaming-Medien zu thematisieren.

Berichten zufolge müssen OTT-Plattformen die Warnung während relevanter Szenen „klar, lesbar und prominent“ anzeigen. Dieser Schritt baut auf einer früheren Anweisung vom November 2024 auf, die OTT-Plattformen aufforderte, Sorgfalt walten zu lassen, die Darstellung von Drogenkonsum als modisch oder sozial akzeptabel zu vermeiden und das Gesetz über Betäubungs- und psychotrope Stoffe (NDPS Act) einzuhalten.

Die Anweisung für Fernsehsender ist umfassender und gilt für alle Programme, anstatt sich auf spezifische Darstellungen von Drogenkonsum zu beschränken. Die spezifische Anweisung für OTT-Plattformen vom 24. August wurde jedoch von MediaNama nicht unabhängig verifiziert. Die Publikation konnte sie nicht auf der Website des MIB finden und hat das Ministerium um Klärung bezüglich ihrer Ausstellung und rechtlichen Grundlage gebeten.

Originalquelle: medianama.com