Indiens Telekommunikationsbehörde schreibt Gesichtsprüfung für SIM-Kartenausgabe vor
Indiens Ministerium für Telekommunikation (DoT) hat Telekommunikationsanbieter angewiesen, Abonnentenfotos für Gesichtsprüfungen zu verwenden, um die Grenze von neun SIM-Karten pro Person durchzusetzen.

Indiens Ministerium für Telekommunikation (DoT) hat Telekommunikationsdienstanbieter (TSP) angewiesen, Gesichtserkennungsprüfungen bei der Ausgabe neuer SIM-Karten einzuführen. Ziel ist es zu verhindern, dass Einzelpersonen die Grenze von neun Mobilfunkverbindungen pro Person über alle Betreiber hinweg überschreiten. Die am 17. August 2026 erlassene Anweisung wird ab dem 23. August schrittweise umgesetzt, wobei bis zum 30. November Echtzeitprüfungen stattfinden sollen.
Gemäß der neuen Richtlinie müssen TSP täglich repräsentative Fotos von Abonnenten von der Digital Intelligence Platform (DIP) des DoT herunterladen. Diese Bilder werden verwendet, um Antragsteller zu identifizieren, die bereits die Grenze von neun Verbindungen erreicht haben, bevor eine neue SIM-Karte ausgegeben wird. Dies ersetzt das bisherige System, bei dem überschüssige Verbindungen nach der Aktivierung identifiziert und getrennt wurden.
Der Erlass schreibt vor, dass TSP eine neue Verbindung verweigern müssen, wenn der Antragsteller bereits die zulässige Grenze erreicht hat. Anfangs werden die Prüfungen einen Tag nach der Registrierung stattfinden, wobei jede über dem Limit aktivierte Verbindung bis zur Klärung sofort gesperrt wird. Bis zum 30. November muss die Prüfung in den Registrierungs- und Aktivierungsprozess für eine Echtzeitdurchsetzung integriert werden.
Diese Anweisung integriert die Gesichtserkennung in die Phase vor der Ausgabe, eine Abkehr von früheren Nutzungen des DIP-Systems, das hauptsächlich bestehende Verbindungen verknüpfte. Die vier großen TSP – Bharti Airtel Limited, Reliance Jio Infocomm Limited, Vodafone Idea Limited und Bharat Sanchar Nigam Limited – müssen täglich Abonnentendaten und Fotos mit DIP austauschen. Dieser tägliche Datenaustausch wirft Datenschutzbedenken auf, da Gesichtsdaten die zentralisierte DIP verlassen und in vier separaten Betreibersystemen ohne klare Aufbewahrungslimits gespeichert werden.