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Professionelle Dienstleistungen

ING Deutschland schränkt Eröffnung von Geschäftskonten für bestimmte Rechtsformen ein

Die ING Deutschland hat die Bedingungen für die Eröffnung von Geschäftskonten präzisiert. Rechtsformen wie GmbH & Co. KG und GbR sowie solche mit Beteiligungen sind von der Eröffnung ausgeschlossen.

14. Oktober 2026

Die ING Deutschland hat die Voraussetzungen für die Eröffnung von Geschäftskonten aktualisiert und teilt mit, dass bestimmte Rechtsformen von der Kontoeröffnung ausgeschlossen sind. Dies betrifft insbesondere die Rechtsformen "GmbH & Co. KG" und "GbR" sowie Unternehmen mit Beteiligungen anderer juristischer Personen.

Die Bank informierte kürzlich über ein neues Angebot im Geschäftskundenbereich für ihre Partner. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung wurden die Kriterien für die Kontoeröffnung nun nachträglich präzisiert.

Ein Geschäftskonto bei der ING kann weiterhin für Rechtsformen wie die GmbH eröffnet werden, sofern die Eigentümer natürliche Personen sind. Ebenso können eingetragene und nicht eingetragene Kaufleute, die unter eigenem Namen geschäftlich tätig sind, ein Konto eröffnen.

Die ING empfiehlt potenziellen Kunden dringend, vor der Antragstellung die passende Rechtsform zu prüfen. Für bestimmte Kaufmannsgruppen gibt es zudem Hinweise zur korrekten Auswahl der Branche und des Wirtschaftszweigs.

Eine umfassendere Lösung für die bisher ausgeschlossenen Rechtsformen wird voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt, und die Bank kündigte an, die Partner darüber zu informieren, sobald dies der Fall ist.

Originalquelle: ing.de