Investoren können Sammelklage gegen ZoomInfo anführen
Die Kanzlei SBS Law, die sich auf Aktionärsrechte spezialisiert hat, erinnert Investoren an eine Sammelklage gegen ZoomInfo Technologies Inc.

Schall, Brown & Schwartz LLP (SBS), eine nationale Kanzlei für Anlegerklagen, hat Investoren über eine Sammelklage gegen ZoomInfo Technologies Inc. (NASDAQ: GTM) informiert.
Die Klage behauptet, dass ZoomInfo gegen Wertpapiergesetze verstoßen hat, insbesondere gegen die Paragraphen 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act. Diese Paragraphen dienen der Verhinderung von Wertpapierbetrug und Marktmanipulation.
Die Kläger behaupten, dass ZoomInfo und seine Führungskräfte wesentlich falsche und irreführende Aussagen gemacht haben. Diese Aussagen sollen die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistung und die Zukunftsaussichten des Unternehmens falsch dargestellt haben und somit die Investitionsentscheidungen beeinflusst haben.
SBS Law ermutigt Investoren, die ZoomInfo-Aktien gekauft und Verluste erlitten haben, die Teilnahme an der Klage in Erwägung zu ziehen. Die Frist für die Einreichung eines Anspruchs ist der 21. Oktober 2026.
Das Verfahren wird fortgesetzt und bietet Investoren die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, falls die Vorwürfe bestätigt werden.