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Frist für Anleger zur Teilnahme an Sammelklage gegen Qfin Holdings läuft ab

Aktionäre, die zwischen März und August 2026 Qfin Holdings-Wertpapiere erwarben, haben bis zum 30. November Zeit, sich als Hauptkläger für die laufende Sammelklage zu melden.

5. November 2026
Frist für Anleger zur Teilnahme an Sammelklage gegen Qfin Holdings läuft ab

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Frist für Anleger von Qfin Holdings, Inc. (NASDAQ: QFIN) gesetzt, die Wertpapiere des Unternehmens zwischen dem 18. März und dem 25. August 2026 erworben haben. Interessierte Investoren müssen bis zum 30. November 2026 den Antrag stellen, um als Hauptkläger (Lead Plaintiff) in dem laufenden Verfahren zu fungieren.

Der Klage zufolge soll das Unternehmen während des fraglichen Zeitraums Anleger durch irreführende Aussagen bezüglich der Stabilität des Geschäftsmodells getäuscht haben. Den Beklagten wird vorgeworfen, die negativen Auswirkungen regulatorischer Änderungen verschleiert zu haben. Laut Klageschrift erlitten Investoren Verluste, nachdem die tatsächliche Schwere dieser Einflüsse bekannt wurde.

Bisher wurde noch keine Gruppe gerichtlich zertifiziert. Betroffene Anleger können entscheiden, ob sie eine eigene Rechtsvertretung wählen oder als passives Mitglied der Sammelklage agieren wollen.

Originalquelle: prnewswire.com