Sammelklage gegen Dun & Bradstreet wegen irreführender Angaben bei Firmenfusion
Investoren haben eine Sammelklage gegen Dun & Bradstreet Holdings, Inc. eingereicht. Gegenstand sind Vorwürfe über irreführende Informationen während der Übernahme im Jahr 2025.

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen Dun & Bradstreet Holdings, Inc. (D&B) eingeleitet. Die Klage betrifft Anleger, die im Jahr 2025 mit Aktien des Unternehmens handelten oder von der Fusion mit Einheiten der Clearlake Capital Group betroffen waren.
Die Kläger werfen D&B vor, im Rahmen der Fusion unvollständige und irreführende Informationen verbreitet zu haben. Laut Klageschrift verschwieg das Unternehmen persönliche Interessen des Executive Chairman Foley an einem schnellen Verkauf sowie Berichte über potenziell lukrativere Übernahmeangebote. Zudem wird kritisiert, dass der Vorstand die Hintergründe für die Herabstufung der Finanzprognosen nicht hinreichend offenlegte.
Die Klage adressiert zudem mangelnde Transparenz bezüglich der Beziehungen zwischen dem Vorstand und den finanziellen sowie rechtlichen Beratern. Betroffene Anleger können sich bis zum 10. November 2026 bewerben, um als Hauptkläger im Verfahren aufzutreten.