Frist für Sammelklage gegen AST SpaceMobile läuft im November ab
Anleger, die zwischen März 2025 und Juli 2026 Wertpapiere von AST SpaceMobile erworben haben, können bis zum 13. November 2026 als Hauptkläger in einem laufenden Sammelklageverfahren auftreten.

Gegen AST SpaceMobile, Inc. (NASDAQ: ASTS) wurde eine Sammelklage wegen angeblichen Wertpapierbetrugs eingereicht. Sie betrifft Investoren, die in dem Zeitraum vom 4. März 2025 bis zum 15. Juli 2026 ASTS-Wertpapiere erworben haben. Die Anwaltskanzlei Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP koordiniert das Verfahren, in dem sich geschädigte Anleger als Hauptkläger melden können.
Im Mittelpunkt der Klage stehen Vorwürfe, das Unternehmen habe während des betreffenden Zeitraums irreführende Informationen veröffentlicht. Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass diese Offenlegungen den Aktienkurs beeinflusst und den Anlegern finanzielle Verluste zugefügt hätten.
Wer in dem genannten Zeitraum ASTS-Wertpapiere gekauft hat, muss den Antrag auf Zulassung als Hauptkläger bis spätestens 13. November 2026 bei Gericht einreichen. Diese Frist ist eine notwendige Voraussetzung für die Beteiligung an dem laufenden Verfahren.