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Investoren können sich Sammelklage gegen lululemon athletica inc. anschließen

Nach Vorwürfen über irreführende Angaben zur Marktnachfrage wurde eine Sammelklage gegen lululemon athletica inc. eingeleitet.

4. November 2026

Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz LLP (SBS) hat eine Sammelklage gegen den Sportartikelhersteller lululemon athletica inc. (LULU) wegen angeblicher Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz eingereicht. Der Rechtsstreit bezieht sich auf den Zeitraum vom 18. März bis zum 3. September 2026.

Laut Klageschrift habe das Unternehmen den Markt über seine Geschäftslage getäuscht. Insbesondere habe Lululemon den Rückgang der Kundenfrequenz in den Filialen sowie die schwache Nachfrage nach neuen Produkten heruntergespielt. Zudem wird dem Unternehmen vorgeworfen, die Erfolgsaussichten seiner Expansions- und Turnaround-Pläne in Nordamerika und China gegenüber Anlegern überhöht dargestellt zu haben.

Betroffene Aktionäre haben bis zum 4. Januar 2027 Zeit, sich als Hauptkläger für das Verfahren zu melden. Eine offizielle Zertifizierung der Sammelklage durch ein US-Gericht steht derzeit noch aus.

Originalquelle: prnewswire.com