Anleger zur Führung der Sammelklage gegen Duolingo, Inc. aufgerufen
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm erinnert Investoren, die zwischen Mai 2025 und Februar 2026 Duolingo-Aktien erwarben, an die Frist für den Antrag als Hauptkläger.

Die Kanzlei Rosen Law Firm hat Investoren, die zwischen dem 2. Mai 2025 und dem 26. Februar 2026 Aktien von Duolingo, Inc. erworben haben, dazu aufgefordert, sich bis zum 7. Dezember 2026 für eine mögliche Rolle als Hauptkläger in einer laufenden Sammelklage zu melden.
In der Klageschrift wird behauptet, dass das Unternehmen falsche oder irreführende Angaben zum Nutzerwachstum gemacht habe. Laut Klage habe Duolingo bewusst die Reibung für Nutzer durch vermehrte Werbung und Upselling-Maßnahmen erhöht, obwohl interne A/B-Tests zeigten, dass dies das Wachstum der täglich aktiven Nutzer (DAU) negativ beeinflusste. Zudem wird kritisiert, dass der verstärkte Einsatz von KI-generierten Inhalten die Produktqualität verschlechtert habe.
Eine Sammelklage wurde gerichtlich noch nicht zertifiziert. Anleger können sich derzeit entscheiden, einen eigenen Rechtsbeistand zu wählen oder den weiteren Verlauf des Verfahrens als passives Mitglied abzuwarten.