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Investoren können Genius Group Wertpapierbetrugsklage anführen

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm informiert Käufer und Verkäufer von Wertpapieren der Genius Group Limited über eine Frist für die Benennung eines Hauptklägers in einer Sammelklage. Die Klage wirft betrügerische Handelspraktiken vor.

12. Juli 2026
Investoren können Genius Group Wertpapierbetrugsklage anführen

Die internationale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm, die sich auf Anlegerrechte spezialisiert hat, hat bekannt gegeben, dass Investoren, die Wertpapiere der Genius Group Limited (NYSE American: GNS) zwischen dem 12. April 2022 und dem 30. Mai 2025 gekauft oder verkauft haben, die Möglichkeit haben, an einer Sammelklage teilzunehmen. Die Frist für die Benennung eines Hauptklägers in diesem Fall ist der 28. August 2026.

Die Klage behauptet, dass die Beklagten eine manipulative Handelspraxis namens "Spoofing" angewendet haben. Dabei werden Kauf- oder Verkaufsaufträge platziert und dann storniert, ohne die Absicht, sie tatsächlich auszuführen. Laut der Anklageschrift wurden diese "Köderaufträge" verwendet, um andere Marktteilnehmer über das tatsächliche Angebot und die Nachfrage nach Genius-Wertpapieren sowie über die Preisschwankungen der Aktie irrezuführen.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass diese angebliche Manipulation darauf abzielte, den Marktpreis der Genius-Aktie zum Vorteil der Handelspositionen der Beklagten zu beeinflussen. Die Klage besagt auch, dass die Praxis die Geld-Brief-Spanne für die Genius-Aktie erhöhte und somit die Transaktionskosten für die Anleger steigerte. Die Beklagten sollen Tausende solcher Aufträge an US-Börsen platziert haben, um den falschen Eindruck von echten Marktdynamiken zu erwecken.

Rosen Law Firm gibt an, dass Personen, die Genius-Wertpapiere während des relevanten Zeitraums gekauft oder verkauft haben, möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung ohne eigene Kosten haben. Die Kanzlei ermutigt potenzielle Kläger, sich für Informationen zur Teilnahme an der Klage zu melden. Ein Hauptkläger ist eine repräsentative Partei, die die Klage im Namen anderer Kläger leitet. Die Kanzlei rät Anlegern außerdem, Anwälte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz bei Wertpapier-Sammelklagen zu wählen.

Originalquelle: prnewswire.com