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Technologie

ADMA Biologics: Anlegerfrist für Klage wegen Wertpapierbetrug

Investoren, die ADMA Biologics-Wertpapiere zwischen dem 9. August 2024 und dem 25. März 2026 kauften, müssen bis zum 10. August 2026 handeln, um als Hauptkläger in einem Wertpapierbetrugsfall tätig zu werden.

27. Juli 2026
ADMA Biologics: Anlegerfrist für Klage wegen Wertpapierbetrug

New York – Anleger, die zwischen dem 9. August 2024 und dem 25. März 2026 Wertpapiere von ADMA Biologics, Inc. (NASDAQ: ADMA) erworben haben, werden an eine wichtige Frist für die Ernennung eines Hauptklägers in einem Wertpapierbetrugsfall erinnert. Die Kanzlei Rosen Law Firm, die sich auf Anlegerrechte spezialisiert, hat den 10. August 2026 als Frist für potenzielle Hauptkläger festgelegt.

Die Klage wirft der Geschäftsleitung von ADMA Biologics vor, wissentlich falsche und irreführende Angaben gemacht oder wesentliche Informationen zurückgehalten zu haben. Konkretisiert werden in der Klageschrift angebliche, nicht offenbarte Transaktionen mit nahestehenden Personen, der Einsatz von sogenanntem „Channel Stuffing“ zur künstlichen Umsatzsteigerung und ein Mangel an angemessenen internen Kontrollmechanismen.

Diese angeblichen Falschdarstellungen und Unterlassungen sollen zu finanziellen Verlusten für die Anleger geführt haben, als die wahren Umstände öffentlich wurden. Die Rosen Law Firm fordert Anleger, die Verluste erlitten haben, auf, sich zu melden. Die Kanzlei, die sich auf Wertpapier-Sammelklagen konzentriert, betont, dass Personen, die als Hauptkläger fungieren möchten, ihren Antrag beim Gericht bis zur Frist am 10. August einreichen müssen.

Interessierte Anleger können weitere Informationen über die Sammelklage und ihre Möglichkeiten erhalten, Verluste auszugleichen. Die Kanzlei bietet an, dass die Vertretung ohne eigene Kosten erfolgt, basierend auf einer Erfolgshonorarvereinbarung. Kontaktinformationen wurden bereitgestellt.

Originalquelle: prnewswire.com