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Professionelle Dienstleistungen

IT-Förderung für Pflegeeinrichtungen wird kaum genutzt

Obwohl bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung für IT-Investitionen bereitstehen, greifen viele deutsche Pflegeheime nicht auf die Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI zu. Die Gründe liegen in Missverständnissen zur Berechnung.

27. September 2026
IT-Förderung für Pflegeeinrichtungen wird kaum genutzt

Pflegeeinrichtungen in Deutschland können eine IT-Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Standort erhalten. Das Programm nach § 8 Abs. 8 SGB XI finanziert explizit Hardware, Lizenzen, Netzwerkausbauten und IT-Sicherheit. Trotz der Verlängerung bis Ende 2030 wird die finanzielle Unterstützung jedoch deutlich seltener abgerufen als möglich. Viele Einrichtungen bestreiten IT-Ausgaben weiterhin vollständig aus Eigenmitteln.

Ein Hauptgrund für die geringe Inanspruchnahme sind verbreitete Missverständnisse über die Förderlogik. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 12.000 Euro je einzelner, nach § 72 SGB XI zugelassener Einrichtung. Die Grenze für die Maximalförderung liegt somit bei etwa 30.000 Euro pro Einrichtung. Träger mit mehreren Einrichtungen können den Rahmen vervielfachen: Zwölf Einrichtungen ermöglichen rechnerisch bis zu 144.000 Euro, sofern die Anschaffungen pro Haus geplant und abgerechnet werden.

Das seit 2019 laufende Programm erlaubt rückwirkende Anträge für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2019. Diese Möglichkeit, auch bereits getätigte Investitionen nachträglich fördern zu lassen, wird häufig übersehen. Es gibt kein Gesamtbudget, das erschöpft werden könnte; die einzige Begrenzung ist der Höchstbetrag pro Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

Obwohl die Antragsfrist erst am 31. Dezember 2030 endet, sollten Träger die Projekte zeitnah planen. Beschaffungsvorhaben erfordern Vorlaufzeiten. Die Nutzung der Fördermittel ist eine direkte Investition in die technische Infrastruktur und Sicherheit von Pflegeeinrichtungen, die aktuell noch erhebliches Potenzial birgt.

Originalquelle: enthus.de