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Professionelle Dienstleistungen

Johanniter legt Datenschutz für Social Media offen

Johanniter Seniorenhäuser GmbH hat ihre Datenschutzerklärung für die Social-Media-Präsenz veröffentlicht. Die Erklärung erläutert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Plattformen wie Facebook, YouTube und Instagram.

14. Juni 2026
Johanniter legt Datenschutz für Social Media offen
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Johanniter Seniorenhäuser GmbH hat detailliert dargelegt, wie sie Nutzerdaten auf ihren Social-Media-Kanälen verarbeitet, die für Information und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Das Unternehmen unterhält Profile auf Facebook, YouTube, Instagram, XING, Kununu, LinkedIn und TikTok.

Das Unternehmen gibt an, dass die Social-Media-Kanäle dazu dienen, über Angebote, Leistungen und Veranstaltungen zu informieren und Anfragen für detailliertere Informationen zu ermöglichen. Nutzern wird jedoch geraten, auf diesen Plattformen keine sensiblen Daten preiszugeben und nur so wenige persönliche Informationen wie möglich zu teilen.

Die Datenverarbeitung richtet sich vorrangig nach dem Kirchengesetz zum Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), das weitgehend der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. Die Johanniter Seniorenhäuser GmbH mit Sitz in Berlin identifiziert sich als verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Kanälen. Datenübermittlungen außerhalb der EU/EWR erfolgen nicht ohne angemessene Garantien, wobei Plattformanbieter Daten in die USA oder andere Länder übermitteln können.

Für bestimmte Plattformen wie Facebook besteht eine gemeinsame Verantwortung mit Facebook Ireland Limited. Über Facebook Insights erhält Johanniter anonymisierte Statistiken zur Seitenaktivität, einschließlich Reichweite von Beiträgen, Videowiedergabedauer und demografischen Nutzerdaten. Das Unternehmen weist darauf hin, dass diese statistischen Daten keine Identifizierung einzelner Nutzer ermöglichen. Wenn Nutzer über Facebook interagieren, kommentieren oder an Gewinnspielen teilnehmen, kann das Unternehmen deren Daten wie Facebook-Benutzernamen und Interaktionszeiten ausschließlich zum Zweck der Abwicklung dieser spezifischen Anliegen verarbeiten.

Originalquelle: johanniter.de