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Technologie

Richter untersagt X-Konkurrenten die Nutzung des Twitter-Namens

Ein Bundesrichter hat einem X-Konkurrenten vorübergehend die Nutzung des Namens Twitter untersagt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass X die Marke "Tweet" und das Vogel-Logo wahrscheinlich aufgegeben hat.

4. September 2026
Richter untersagt X-Konkurrenten die Nutzung des Twitter-Namens
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Ein Bundesrichter hat einem Konkurrenzunternehmen von X im Rahmen einer Markenrechtsstreitigkeit vorübergehend die Nutzung des Namens "Twitter" untersagt. Das Urteil verschafft X einen teilweisen Sieg, stellt aber gleichzeitig fest, dass X die Marke "Tweet" und das dazugehörige Vogel-Logo wahrscheinlich aufgegeben hat.

Das Startup, das zuvor unter dem Namen "Twitter" firmierte, wurde inzwischen in "Tweet.app" umbenannt. Die Entscheidung erlaubt dem Unternehmen, das Wort "Tweet" weiterhin in seinen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden, solange dies keine Verwechslung mit der früheren Marke von X hervorruft. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, unter seinem geänderten Namen weiter tätig zu sein.

X, ehemals Twitter, hat seit der Übernahme durch Elon Musk und der anschließenden Umbenennung eine umfassende Markenschutzstrategie verfolgt. Die Markenrechtsklage konzentrierte sich auf den Umfang der Rechte von X an älteren Marken, insbesondere am Begriff "Tweet".

Diese einstweilige Verfügung ist vorläufig und das Verfahren wird weiter vor Gericht verhandelt. Das endgültige Urteil wird die zukünftigen Markenschutzstrategien von X prägen und die Wettbewerbslandschaft für Dienste beeinflussen, die ähnliche Bezeichnungen verwenden.

Originalquelle: techcrunch.com