Richter lehnt AT&T-Antrag zur Aussetzung von Kaliforniens Grundversorgungspflicht ab
Ein Bundesrichter hat AT&T untersagt, die staatliche Pflicht zur Bereitstellung von Basis-Telefondiensten für Neukunden vorläufig auszusetzen. Kalifornien darf seine „Carrier of Last Resort“-Regeln weiterhin durchsetzen.

Ein Bundesrichter hat letzte Woche den Versuch von AT&T abgewiesen, die kalifornische Vorschrift zur Bereitstellung von grundlegenden drahtgebundenen Telefonservices für Neukunden in seinem Versorgungsgebiet zu stoppen. Die Entscheidung von Richterin Linda Lopez am US District Court für den südlichen Distrikt Kaliforniens erlaubt es dem Bundesstaat, seine „Carrier of Last Resort“ (COLR) -Regeln während des laufenden Rechtsstreits weiter anzuwenden.
AT&T hatte im Mai Klage gegen Kalifornien eingereicht und bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser COLR-Regeln. Der Telekommunikationskonzern beantragte eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, dass die staatlichen Vorschriften durch eine Anordnung der Federal Communications Commission (FCC) überholt seien und Bundesrecht demnach Vorrang vor den staatlichen Anforderungen habe.
Bei der Ablehnung der einstweiligen Verfügung stellte Richterin Lopez fest, dass AT&T keine ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit für seine Klagebegründung nachweisen konnte. Diese rechtliche Auseinandersetzung berührt die anhaltende Bedeutung traditioneller Festnetztelefonie, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung des universellen Zugangs angesichts sich entwickelnder Kommunikationstechnologien.
AT&T ist somit weiterhin verpflichtet, neuen Kunden in Kalifornien grundlegende Telefondienste gemäß den staatlichen Gesetzen anzubieten, bis eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit getroffen wurde.