Richter hebt Anordnungen zur Offenhaltung von Kohlekraftwerken auf
Ein Bundesrichter hat Anordnungen des Energieministeriums (DOE) aufgehoben, die Kohlekraftwerke zur Fortführung des Betriebs über geplante Schließungen hinaus zwangen. Das Urteil betrifft zunächst ein Werk in Michigan, hat aber weitreichendere Folgen.

Ein Bundesrichter hat Anordnungen des US-Energieministeriums (DOE) aufgehoben, die Kohlekraftwerke zur Fortführung des Betriebs über geplante Schließungen hinaus zwangen. Das Urteil betrifft das J.H. Campbell Generating Plant in Michigan, dessen Schließung ursprünglich für letztes Jahr angesetzt war.
Das DOE hatte seine Anordnungen mit einem Gesetz begründet, das Notfalleinsätze bei Krieg oder plötzlichen Stromengpässen erlaubt. Mehrere Bundesstaaten und andere Parteien fochten diese Anordnungen gerichtlich an, und ein Bundesberufungsgericht in Washington hat nun entschieden, dass das DOE gegen das Gesetz verstoßen hat. Das Gericht befand, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs der Kraftwerke nicht erfüllt waren.
Die einstimmig von einem Dreirichtergremium getroffene Entscheidung konzentriert sich auf das Campbell-Kraftwerk, das durch fünf aufeinanderfolgende 90-tägige Notfallanordnungen in Betrieb gehalten wurde. Die Begründung des Urteils wird voraussichtlich auch für alle anderen Fälle gelten, in denen das DOE die Schließung von Kohlekraftwerken blockiert hat.
Der Anteil der Kohle an der US-Stromerzeugung ist seit fast zwei Jahrzehnten rückläufig, ein Trend, den die frühere Regierung durch aggressivere Interventionen umzukehren versuchte. Diese jüngsten Bemühungen zur Unterstützung der Kohlenutzung wurden nun von den Gerichten abgewiesen, was eine breitere Abkehr von fossilen Brennstoffen im Energiesektor widerspiegelt.