Richterin lehnt DOJ-Forderung zur Aufspaltung von Googles Adtech-Geschäft ab
Eine US-Bundesrichterin hat die Forderung des Justizministeriums abgelehnt, Google zum Verkauf von Teilen seines Adtech-Geschäfts zu zwingen, und stattdessen mildere Maßnahmen gewählt.

Die US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema lehnte am Freitag die Forderung des Justizministeriums ab, Teile des dominierenden Adtech-Geschäfts von Google zu zerschlagen. Das Gericht akzeptierte mildere Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs und vermied damit eine potenziell bedeutende Umstrukturierung des Technologieriesen.
Das Justizministerium hatte versucht, Google zum Verkauf seines Ad-Exchange- und Ad-Server-Geschäfts zu zwingen, mit dem Argument, das Unternehmen habe diese Märkte illegal monopolisiert. Richterin Brinkema kündigte jedoch an, Verhaltensänderungen umzusetzen, die von beiden Parteien vorgeschlagen wurden, mit einigen Modifikationen. Diese Änderungen zielen darauf ab, wettbewerbsbeschränkende Praktiken einzudämmen, ohne einen Verkauf von Kernvermögenswerten zu erzwingen.
Einzelheiten zu den spezifischen Verhaltensmaßnahmen bleiben vertraulich, bis die beteiligten Parteien Überarbeitungen abschließen und das Gutachten des Richters auf sensible Informationen prüfen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen Bedenken hinsichtlich Googles angeblicher Selbstpräferenzpraktiken bei Anzeigenauktionen und seiner Kontrolle über wesentliche Anzeigenservertechnologie ansprechen.
Die Entscheidung stellt ein wichtiges Ergebnis der fortlaufenden Kartellbemühungen der Regierung gegen große Technologieunternehmen dar. Obwohl die Aufspaltung vermieden wurde, könnten die verhängten Verhaltensmaßnahmen Googles umfangreiche Werbesparte, die eine wichtige Einnahmequelle darstellt, weiterhin operativen Beschränkungen unterwerfen.