Richter: E-Mails mit Kritik an ICE-Handlungen zulässig
Ein Bundesrichter hat entschieden, dass das Versenden von E-Mails an die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE), in denen deren Handlungen kritisiert werden, zulässig ist. Das Urteil verbietet der ICE vorläufig, Kritiker wegen geschützter Meinungsäußerungen strafrechtlich zu verfolgen.

Ein Bundesrichter hat entschieden, dass es nicht illegal ist, E-Mails an Beamte der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) zu senden, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass ihre Handlungen sie verfolgen werden. Das am Dienstag ergangene Urteil gewährt eine einstweilige Verfügung, die die ICE daran hindert, eine kritische Person wegen geschützter Meinungsäußerung strafrechtlich zu verfolgen.
Im Januar sandte David Streever eine dreiteilige E-Mail an den damaligen amtierenden ICE-Direktor Todd Lyons. Empört über die Tötung von zwei ICE-Gegnern in Minnesota, bezeichnete Streever Lyons als „monströses menschliches Wesen“, das sich „vor Scham lebendig fressen“ würde, weil es Beamte verteidigte, die unbewaffnete, keine Bedrohung darstellende Personen erschossen.
Streever verglich Lyons mit dem berüchtigten Nazi-Beamten Reinhard Heydrich und sagte voraus, dass selbst Donald Trump sich schließlich gegen Lyons wenden würde, weil er die „offensichtlichen“ Tötungen von Amerikanern verteidigte. Er erklärte, dass Lyons niemals Frieden finden und sich bis zu seinem letzten Tag quälen würde.
Diese Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für Verfechter der freien Meinungsäußerung, die besorgt sind, dass staatliche Behörden versuchen, Kritik durch rechtliche Drohungen zum Schweigen zu bringen. Die einstweilige Verfügung des Richters stellt sicher, dass Bürger öffentliche Beamte ohne Angst vor Strafverfolgung kritisieren können.