📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Technologie

Richter: Trumps Blacklisting von Anthropic war illegal

Ein Bundesrichter hat entschieden, dass die Blacklistung des KI-Unternehmens Anthropic durch die Trump-Administration illegal war. Das Urteil hob staatliche Anordnungen gegen die Nutzung der Technologie des Unternehmens auf.

28. August 2026
Richter: Trumps Blacklisting von Anthropic war illegal

Ein Bundesrichter hat festgestellt, dass die Maßnahmen der Trump-Administration zur Blacklistung des KI-Unternehmens Anthropic rechtswidrig waren. Das Urteil von Richterin Rita Lin am U.S. District Court for the Northern District of California hob staatliche Anordnungen auf, die die Nutzung der künstlichen Intelligenz-Technologie des Unternehmens eingeschränkt hatten.

Laut dem Urteil hat die Regierung rechtswidrig Vergeltung gegen Anthropic geübt, indem sie das Unternehmen als Risiko in der Lieferkette für die nationale Sicherheit einstufte. Diese Einstufung erfolgte, nachdem Anthropic sich geweigert hatte, Beschränkungen für die Nutzung seiner Produkte in Bezug auf tödliche autonome Kriegsführung und die Massenüberwachung von Amerikanern aufzuheben.

"Die unstrittigen Beweise zeigen, dass die angefochtenen Maßnahmen eine rechtswidrige Vergeltung unter Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes darstellten", schrieb Richterin Lin. Das Gericht gab wesentlichen Teilen des Antrags von Anthropic auf summarisches Urteil statt und hob damit effektiv die restriktiven Maßnahmen der Regierung auf.

Anthropic, der Entwickler der Claude KI-Technologie, sah sich dem Druck der Regierung ausgesetzt, nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, den Einsatz seiner KI für ethisch problematische Zwecke wie autonome Waffen und umfassende Überwachung zu gestatten.

Die Entscheidung stellt einen bedeutenden juristischen Sieg für Anthropic dar und unterstreicht die rechtliche Überprüfung staatlicher Maßnahmen, die Technologieunternehmen betreffen, insbesondere in Bezug auf Meinungsfreiheit und Vergeltung.

Originalquelle: arstechnica.com