Kalmar präzisiert Verantwortlichkeiten für Cybersicherheit in Häfen
Kalmar fordert eine klare Aufgabenverteilung zwischen Technologieanbietern und Terminalbetreibern zur Sicherung automatisierter Systeme.

Die Cybersicherheit in automatisierten Häfen erfordert eine präzise Abstimmung zwischen Systemanbietern und Terminalbetreibern. Laut Kalmar liegt die Verantwortung für die Softwareanwendungen zwar beim Anbieter, während der Kunde die eigene IT-Infrastruktur verwaltet, doch in der Praxis führen komplexe Schnittstellen häufig zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten.
Ein besonderes Risiko stellen nicht dokumentierte Änderungen durch Drittanbieter im Auftrag der Kunden dar. Wenn beispielsweise Netzwerkhardware ausgetauscht wird, ohne die Auswirkungen auf das Gesamtsystem zu prüfen, entstehen Sicherheitslücken. Kalmar empfiehlt daher, in Verträgen explizite Sicherheits- und Zugriffsprotokolle für alle Fernwartungs- und Netzwerkschnittstellen festzulegen.
Regulatorische Anforderungen wie der EU Cyber Resiliency Act stellen lediglich die Mindestanforderungen dar. Die langfristige Stabilität und Sicherheit der Systeme hängen von einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsteams und Softwareentwicklern ab. Nur durch einen transparenten Dialog über alle Systemänderungen hinweg können Betreiber ihre kritischen Abläufe vor externen Bedrohungen schützen.