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Karnataka HC lehnt Aufschub für Gig-Worker-Gesetz ab und fordert Plattformen zur Hinterlegung einer Wohlfahrtsgebühr auf

Das Karnataka High Court hat die Aussetzung des Gig-Worker-Gesetzes abgelehnt und Plattformen angewiesen, innerhalb von drei Wochen eine Wohlfahrtsgebühr zu hinterlegen.

7. Juli 2026
Karnataka HC lehnt Aufschub für Gig-Worker-Gesetz ab und fordert Plattformen zur Hinterlegung einer Wohlfahrtsgebühr auf
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Karnataka High Court hat die Aussetzung der Umsetzung des Karnataka Platform Based Gig Workers (Social Security and Welfare) Act, 2025, abgelehnt. Richter M. Nagaprasanna wies appbasierte Dienstleister, darunter Eternal, Swiggy, Zepto und Urban Company, an, die vorgeschriebene "Wohlfahrtsgebühr" innerhalb von drei Wochen beim Gericht einzuzahlen.

"Der vom Staat geforderte Betrag ist kein Almosen, keine Wohltätigkeit und keine freiwillige Spende. Er wird im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags gefordert, der aus einer ordnungsgemäß erlassenen Gesetzgebung hervorgeht. Diese Gesetzgebung wird derzeit vor diesem Gericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft", erklärte Richter Nagaprasanna. Gleichzeitig ordnete er an, dass bis zur nächsten Anhörung am 14. August 2026 keine Zwangsbefugnisse gegen die appbasierten Aggregatoren angewendet werden dürfen.

Die Internet and Mobile Association of India (IAMAI) und mehrere Aggregator-Plattformen hatten eine Klage beim Karnataka High Court eingereicht, um die verfassungsmäßige Gültigkeit des Gesetzes anzufechten. Die Kläger argumentierten, dass die Gesetzgebung des Bundesstaates mit dem "Code on Social Security, 2020" der Zentralregierung kollidiere und daher nach Artikel 254 der Verfassung verfassungswidrig sei.

Die Kläger, vertreten durch erfahrene Rechtsanwälte, argumentierten, dass das Gesetz von Karnataka in die zentrale Gesetzgebung eingreife, die darauf abzielt, das Wohlergehen von Arbeitnehmern im informellen Sektor, einschließlich Gig-Workern, zu gewährleisten. Sie behaupteten ferner, dass die Hinterlegung der Wohlfahrtsgebühr zu einer Liquiditätsbelastung führen und sich negativ auf ihre Gewinn- und Verlustrechnungen auswirken würde. Sie wiesen auch darauf hin, dass bisher keine Wohlfahrtsprogramme zur Verteilung der gesammelten Mittel eingerichtet wurden.

Die Regierung des Bundesstaates widersprach dem und behauptete, es gebe keinen Konflikt zwischen dem zentralen Kodex und dem Gesetz des Bundesstaates. Sie argumentierte, dass die Plattformen keine Überraschung vortäuschen könnten, da sie an umfangreichen Beratungen über das Wohlergehen von Gig-Workern und die Gebührenstrukturen teilgenommen hätten, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Die Regierung wies auch darauf hin, dass ähnliche Wohlfahrtsgesetze in anderen Bundesstaaten von diesen Plattformen eingehalten würden.

Originalquelle: medianama.com