Gericht in Indien ordnet Hinterlegung von Sozialbeiträgen für Gig-Worker an
Das oberste Gericht von Karnataka hat Plattformbetreiber angewiesen, eine umstrittene Sozialabgabe beim Gericht zu hinterlegen, während ein staatliches Gesetz für Gig-Worker rechtlich geprüft wird.

Das Oberste Gericht von Karnataka hat Plattformunternehmen angewiesen, einen umstrittenen Sozialbeitrag von 1 % innerhalb von drei Wochen beim Gericht zu hinterlegen. Dies geschieht im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Anfechtung eines neuen Landesgesetzes für Gig-Worker. Dieser Eilbeschluss stellt eine bedeutende Entwicklung in einem Rechtsstreit dar, der die Gig-Economy Indiens neu gestalten könnte.
Der Streit dreht sich um das „Karnataka Platform-Based Gig Workers Act, 2025", das letztes Jahr in Kraft trat. Der Bundesstaat begann mit der Umsetzung des Gesetzes durch die Bildung eines Sozialhilfeparlaments, die Bekanntgabe des Sozialhilfefonds und die Zustellung von Compliance-Mitteilungen an die Plattformunternehmen. Daraufhin fochten der Internet and Mobile Association of India (IAMAI) zusammen mit wichtigen Plattformen wie Swiggy und Zomato das Gesetz vor Gericht an.
Die Unternehmen argumentieren, dass die Gesetzgebung von Karnataka im Widerspruch zum „Code on Social Security, 2020" der Zentralregierung steht. Dieses zentrale Gesetz erkennt bereits Gig- und Plattformarbeiter an und ermächtigt die Zentralregierung, Wohlfahrtsprogramme für sie zu entwickeln. Die Kläger argumentieren, dass das Landesgesetz mit der Zentralgesetzgebung „unvereinbar" und somit verfassungswidrig sei.
Das Oberste Gericht räumte ein, dass der Fall wichtige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, und stellte fest, dass das Parlament bereits in diesem Sektor tätig geworden ist. Das Gericht stellte jedoch auch die Frage, ob ein Bundesstaat das Wohlfahrtssystem der Zentralregierung dennoch verbessern kann. Gleichzeitig wurde der Widerstand der Plattformen gegen den Sozialbeitrag in Frage gestellt, wobei erklärt wurde, dass Gig-Worker einen stärkeren sozialen Schutz verdienen.