Gericht in Karnataka: Öffentliches Social-Media-Foto entbindet nicht von Missbrauchsvorwürfen
Der Karnataka High Court hat ein Verfahren gegen fünf Männer bestätigt, denen die missbräuchliche Nutzung eines Instagram-Fotos in Zusammenhang mit einem obszönen Video vorgeworfen wird.

Der High Court im indischen Karnataka hat entschieden, dass ein auf sozialen Medien veröffentlichtes Foto keine allgemeine Einwilligung zur missbräuchlichen Verwendung durch Dritte darstellt. Das Gericht lehnte den Antrag von fünf Männern ab, die ein strafrechtliches Verfahren einstellen lassen wollten, in dem es um die Verbreitung eines Instagram-Fotos in Verbindung mit obszönem Videomaterial geht.
Richter Suraj Govindaj betonte, dass die öffentliche Verfügbarkeit eines Bildes keinesfalls die Erlaubnis zur Erstellung oder Verbreitung diffamierender Inhalte einschließe. Die Verbindung der Identität des Opfers mit dem Material verletze deren Würde und Privatsphäre, unabhängig davon, ob das Ausgangsmaterial auf einer öffentlichen Plattform zu finden war.
Das Urteil setzt einen wichtigen Akzent im Umgang mit digitaler Identität. Während das indische Datenschutzgesetz (DPDP Act) bestimmte öffentlich zugängliche Daten von seinem Schutzbereich ausnimmt, zeigt das Gericht auf, dass strafrechtliche Tatbestände wie Identitätsdiebstahl und die Verbreitung obszöner Inhalte davon unberührt bleiben. Der Fall wird nun vor einem untergeordneten Gericht verhandelt.