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Verbraucher

Kering unter der Lupe wegen versäumter Rückerstattungen von Zollpreissteigerungen

Die Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP untersucht Kering S.A., den Eigentümer von Marken wie Gucci und Saint Laurent, weil das Unternehmen angeblich Zollerhöhungen an Verbraucher weitergab und diese nicht erstattete, nachdem der Oberste Gerichtshof die Zölle für ungültig erklärt hatte.

13. Juli 2026
Kering unter der Lupe wegen versäumter Rückerstattungen von Zollpreissteigerungen

Die Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP hat eine Untersuchung gegen Kering S.A. eingeleitet, die Holdinggesellschaft hinter Luxusmarken wie Gucci, Yves Saint Laurent und Balenciaga. Die Untersuchung soll klären, ob Kering die Einzelhandelspreise seiner Produkte erhöhte, um die Kosten der von der US-Regierung erhobenen Zölle zu decken, und anschließend diese zusätzlichen Gebühren nicht an die Verbraucher zurückzahlte, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die Zölle für rechtswidrig erklärt hatte.

Die untersuchten Marken umfassen eine Reihe von Luxusgütern, darunter Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Brillen und Parfüms, die während der Geltungsdauer der Zölle in den Vereinigten Staaten verkauft wurden. Verbraucher, die diese Produkte zu erhöhten Preisen erworben haben, könnten Anspruch auf eine Entschädigung haben, so Edelson Lechtzin LLP.

Die Untersuchung konzentriert sich auf ein mögliches Szenario einer "doppelten Einnahme", bei dem Kering die von den Kunden gezahlten höheren Preise einbehalten haben könnte, während es gleichzeitig berechtigt wäre, dieselben Zollkosten vom Bund zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied im Februar 2026, dass die gemäß dem Gesetz über internationale Notfallwirtschaftsbefugnisse (IEEPA) erhobenen Zölle rechtswidrig waren, was Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, eine Rückerstattung für gezahlte Abgaben zu beantragen.

Edelson Lechtzin LLP rät Verbrauchern, die während der Zollperiode relevante Kering-Produkte gekauft haben und glauben, zu viel bezahlt zu haben, sich an die Kanzlei zu wenden, um sich über ihre Rechte zu informieren. Die Kanzlei betont, dass Beratungsgespräche kostenlos sind und die Untersuchung derzeit im Gange ist, ohne dass zu diesem Zeitpunkt formelle Anklagen gegen Kering erhoben wurden.

Originalquelle: prnewswire.com