Kunden von Kering Luxe-Marken könnten nach Aufhebung von Zöllen Rückerstattungen erhalten
Die Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP untersucht mögliche Sammelklagen gegen Kering S.A., den Eigentümer von Marken wie Gucci. Es geht um angeblich nicht refundierte Zollgebühren, die den Verbrauchern auferlegt wurden.

Die Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP leitet eine Untersuchung möglicher Sammelklagen gegen Kering S.A. ein, den Eigentümer von Luxusmodemarken wie Gucci, Saint Laurent und Balenciaga.
Die Untersuchung konzentriert sich auf Zollgebühren, die angeblich den Verbrauchern in Rechnung gestellt wurden. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die diese Zölle für ungültig erklärte, prüft die Kanzlei, ob Kering S.A. versäumt hat, diese Beträge den Kunden zu erstatten.
Verbraucher, die Produkte von Kering-Marken erworben haben, könnten Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Die Kanzlei bittet betroffene Personen, sich zu melden, um Informationen zu sammeln.
Kering S.A. ist eine weltweit tätige Luxusgütergruppe. Das Unternehmen hat sich zu der laufenden Untersuchung bisher nicht geäußert.